Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen

Präambel

„THANOS“ Software GmbH (im folgenden THANOS genannt) besitzt langjährige Erfahrung im Bereich der Zeitwirtschaft, Kalkulation und Softwareentwicklung. THANOS vertreibt weltweit die Software Anwendung „calculation4u“, welche menschliche Arbeitszeit kalkuliert und bewertet und von THANOS selbst entwickelt wurde.

Die folgenden Bestimmungen stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen THANOS und dem Vertragspartner (im Folgenden registrierter NUTZER oder NUTZER genannt) über die Nutzung dieser Client-Software „calculation4u“ und der zugehörigen Dokumentation (in folgenden unter dem Sammelbegriff „SOFTWARE“ zusammengefasst) dar.

§ 1 Allgemeines

THANOS stellt ihre SOFTWARE und alle damit verbundenen Dienstleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung. Art und Umfang der Dienste, sowie die Verfügbarkeit ihrer Anwendung werden auf Grundlage der aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen des Internets angeboten.

Abweichende Bedingungen und Nebenabreden gelten nur dann, wenn Sie von THANOS schriftlich bestätigt werden.
Änderungen der Geschäfts- und Vertragsbedingungen werden dem registrierten NUTZER rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben. Werden dabei wesentliche Geschäfts- und Vertragsbedingungen geändert, steht dem Nutzer das Recht zu kostenlos zu kündigen. Im Fall einer Kündigung auf Grund dieses Sonderkündigungsrechtes fallen keine Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer bzw. in Anspruch genommene Vergünstigungen an.

Abweichende Geschäftsbedingungen des registrierten NUTZERS werden auch dann  nicht Vertragsinhalt, wenn dagegen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Leistungsumfang

THANOS gewährt dem registrierten NUTZER für die Dauer des Vertragsverhältnisses das einfache nicht ausschließliche, persönliche Recht die SOFTWARE zu nutzen. Die SOFTWARE  steht als Web Applikation zur Verfügung, mit der ein Rechner auf die Dienste zugreifen oder die Dienste nutzen kann, die von einem als Server bezeichneten Rechner bereitgestellt werden. Die Server für calculation4u (Applikationsserver und Datenbankserver) werden ausschließlich am Hauptfirmensitz der THANOS betrieben.

Durch Übertragen, Installieren, oder anderweitiger Nutzung der beschriebenen SOFTWARE gibt der NUTZER an, dass er berechtigt ist, den registrierten NUTZER vertraglich zu binden und dass der registrierten NUTZER die Bestimmungen dieser Vereinbarung anerkennt. Wenn Sie als registrierter NUTZER oder Vertreter des registrierten NUTZER die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht anerkennen, dürfen Sie die SOFTWARE nicht übertragen, installieren oder anderweitig nutzen.

§ 3 Nutzungsumfang

Der registrierte NUTZER hat im Rahmen des Vertrages das Recht Daten zu speichern, zu ändern zu analysieren, anzuzeigen und auszudrucken. Es besteht die Möglichkeit den registrierten NUTZER auch als NUTZER UND Administrator zu registrieren, der seinerseits andere NUTZER in seinem Betrieb berechtigen kann, auf die SOFTWARE im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit zuzugreifen. Dazu ist eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen THANOS und dem registrierten NUTZER sowie ein entsprechender Nachweis der Vertretungsbefugnisse und des Umfangs der Berechtigung durch den registrierten NUTZER erforderlich. Der Nutzungsumfang im Einzelnen kann je nach Bedarf und getroffener Vereinbarung die gesamte Applikation oder nur Teile davon (einzelne Module) umfassen. Der NUTZER verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen. Der Einsatz der SOFTWARE und die Verarbeitung und Wiedergabe der Programmergebnisse ist nur im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit gestattet. Jede andere oder darüber hinaus gehende Nutzung der SOFTWARE, ihrer Inhalte und der dazugehörigen Dokumentationen ist ausdrücklich untersagt.

§ 4 Vertragspartner / Vertragsschluss / Registrierung

NUTZER-Verträge werden von THANOS nur mit volljährigen natürlichen Personen oder mit nach geltendem Recht anerkannten juristischen Personen abgeschlossen, wenn die letztgenannten ihre gesetzlich vorgeschriebenen Vertretungsverhältnisse in vollem Umfang prüfbar dargelegt haben.

Der Nutzungsvertrag zwischen THANOS und dem Vertragspartner kommt durch einen schriftlichen Antrag bzw. Bestellung  und die Annahme dieses Antrags durch THANOS in der Regel per E-Mail zustande. Eine Online Registrierung bewirkt ebenfalls einen Vertragsabschluss.

Vertragsabschluss und Voraussetzung für die Zulassung zur Nutzung ist die Registrierung des Vertragspartners durch THANOS. Der Vertragspartner stellt den Antrag, in dem er alle für die Registrierung verlangten Angaben übermittelt beziehungsweise das Online-Registrierungsformular vollständig ausfüllt. Nach erfolgter Registrierung werden dem NUTZER in der Regel per E-Mail eine Benutzerkennung und ein Passwort mitgeteilt und der Zugang freigeschaltet. Mit der Registrierung gilt der Nutzungsvertrag als zustande gekommen. Die Anmeldung zur Registrierung ist kostenlos und unverbindlich. Auf die Registrierung besteht kein Rechtsanspruch.
THANOS behält sich vor eine bestehende Zulassung jederzeit aus wichtigen Gründen rückgängig zu machen, insbesondere wenn Anzeichen bestehen, dass der NUTZER gegen die bestehenden Geschäfts- und Vertragsbedingungen verstoßen hat oder verstoßen will.
Der registrierte NUTZER sichert zu, dass die von ihm bei der Registrierung angegebenen Informationen wahr und vollständig sind und verpflichtet sich, eine Änderung der Daten THANOS unverzüglich mitzuteilen.
Wird nachträglich bekannt, dass bei Auftragserteilung gegenüber THANOS nicht erkennbare ungünstige Verhältnisse verschwiegen wurden, ist THANOS berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung erbrachter Leistungen zu verlangen.

§ 5 Haftung und Haftungsausschluss

THANOS weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, SOFTWARE so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Das Programm ist erprobt und auf seine Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Anwendung geprüft. THANOS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des NUTZERS genügen. THANOS gewährleistet nicht, dass die SOFTWARE unterbrechungslos abläuft und fehlerfrei ist. Insbesondere gewährleistet THANOS nicht die Nutzung, soweit die technische Ausstattung des NUTZERS hierfür nicht ausreichend ist oder Störungen auftreten, die auf eine mangelhafte Internetanbindung des NUTZERS zurückzuführen sind.
Vorbehaltlich weiterer Bestimmungen ist jede Haftung für irgendwelche direkten oder indirekten Schäden die durch die Nutzung der SOFTWARE und des Internets entstehen ausgeschlossen.
Insbesondere haftet THANOS nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aufgrund falscher Daten, Übermittlungsfehler und Irrtümer bei der Übermittlung oder durch Verzögerung, Unterbrechungen und Unvollständigkeiten der SOFTWARE, fehlerhafte Datenträger, Fehler der Netzwerkstruktur oder Kompatibilität auftreten können.
Jede Haftung für finanzielle Verluste oder Einbußen an Umsatz, Gewinn oder Goodwill direkt oder indirekt aus dem vertragsgemäßen Gebrauch der SOFTWARE ist ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle von rechtswidrigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von THANOS, seiner gesetzlichen Vertreter und befugten Erfüllungsgehilfen soweit das Gesetz keine weiteren Einschränkungen zulässt. Die Höhe des Ersatzes ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der registrierte NUTZER verpflichtet sich, die für seine Zugangsberechtigung erhaltenen Benutzerkennungen (Benutzername, Kennwort) vertraulich zu behandeln und Vorkehrungen zu treffen, die einen Missbrauch ausschließen. Der NUTZER ist nicht berechtigt, Dritten eine direkte oder indirekte Nutzung der SOFTWARE zu gewähren. Insbesondere haftet der registrierte NUTZER für alle Nutzungsentgelte und Schäden, die unter der Verwendung der eigenen Zugänge entstehen. Darüber hinaus behält sich THANOS alle weiteren Ansprüche vor.

§ 6 Bonitätsprüfung

Der Registrierter NUTZER erklärt sein Einverständnis, mit der Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten Wirtschaftsauskünften und Kreditsicherungsgesellschaften und der hierfür notwendigen Datenübermittlung.

§ 7 Entgelte / Nutzungsgebühren

THANOS bietet ein flexibles, auf die Bedürfnisse des NUTZERS abgestimmtes Preissystem an. Hierbei sind die folgenden Varianten möglich:

  1. Cash by demand: die Nutzungsgebühren werden pro Nutzung einzeln verrechnet.
  2. Miete: der NUTZER mietet die SOFTWARE für einen bestimmten Zeitraum um eine Pauschalgebühr und kann in diesem Zeitraum die SOFTWARE beliebig oft Nutzen (unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und einer betriebsüblichen Nutzung).

§ 8 Zahlungsbedingungen / Verzugsfolgen

Die Nutzungsgebühren sind nach Freischaltung für die bestellte Laufzeit fällig. Die Rechnungslegung erfolgt je nach Vereinbarung monatlich mit Ablauf des Monats in dem die Nutzung erfolgt ist oder jährlich im Voraus. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Die Rechnung wird in der Regel per E- Mail gestellt. Eine herkömmliche, schriftliche Rechnung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Aufpreis erstellt und auf dem Postwege versandt.

Die zur Rechnungserstellung und -abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von THANOS aus datenschutzrechtlichen Gründen sechzig Tage nach Datum der Rechnungsstellung gelöscht.

Einwendungen gegen die Rechnungen hat der NUTZER innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

Der NUTZER gerät in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung erfolgt ist. In diesem Fall ist THANOS berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der THANOS unbenommen.

§ 9 Urheberrecht und sonstige Schutzrechte

Alle Eigentums- und Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an der SOFTWARE, sowie der zugehörigen Dokumentation und alle erstellten Kopien verbleiben bei THANOS. Sollten Programme oder Programmteile anderer Hersteller oder Anbieter enthalten sein, so ist dies vertraglich geregelt.

Die Verbreitung, Vervielfältigung, Verleihung, Vermietung und Weitergabe an Dritte ist untersagt, die unerlaubte Aneignung durch Dritte ist zu verhindern. Der NUTZER darf die SOFTWARE nicht verändern, übersetzen, dekompilieren oder zerlegen, abgeleitete Versionen auf deren Grundlage erstellen oder sie kopieren. Ebenso dürfen von der SOFTWARE und der zugehörigen Dokumentation keine eigentumsrechtlichen Angaben, Aufkleber oder Kennzeichnungen entfernt werden.

Tritt als NUTZER ein Unternehmen, ein Verband oder eine andere Institution auf, die das Programm nicht im Rahmen der vorgegebenen Beschreibung nutzt, ist dies THANOS durch die eindeutige/klare Firmierung und Anschrift sowie den gewünschten Nutzungsumfang schriftlich anzuzeigen. Diese NUTZER verzichten ausdrücklich auf jedweden Einwand/Einspruch bezüglich der inhaltlichen/umfänglichen Güte des Programms sowie diesbezüglicher Publikationen.

§ 10 Datenschutz

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weist THANOS darauf hin, dass Zugriffsdaten, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts und sonstige für die Vertragsdurchführung notwendige persönliche Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Abs. 1b der DS-GVO) gespeichert und ausgewertet werden.

Personenbezogenen Daten werden ausschließlich innerhalb der THANOS verarbeitet. Durch ein Berechtigungskonzept ist der Zugriff innerhalb unseres Unternehmens auf diejenigen Funktionen und denjenigen Umfang beschränkt, der für den jeweiligen Zweck der Verarbeitung erforderlich ist. Personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte außerhalb unseres Unternehmens weitergegeben. THANOS speichert personenbezogenen Daten grundsätzlich, solange THANOS an dieser Speicherung ein berechtigtes Interesse hat und die Interessen des NUTZERS an der Nichtfortführung der Speicherung nicht überwiegen. THANOS löscht personenbezogenen Daten auch ohne Zutun des NUTZERS, sobald deren Kenntnis zur Erfüllung des Zweckes der Verarbeitung nicht mehr notwendig ist oder die Speicherung sonst rechtlich unzulässig ist.
Auf Verlangen wird über diese Daten dem NUTZER jederzeit vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilt (Rechtsgrundlage: Artikel 15 der DS-GVO).

Der NUTZER hat das Recht, von THANOS die Berichtigung ihn betreffender unrichtiger bzw. unvollständiger personenbezogener Daten unentgeltlich zu verlangen (Rechtsgrundlage: Artikel 16 der DS-GVO).

Der NUTZER hat das Recht, bei Vorliegen einer in Art. 18 der DS-GVO genannten Voraussetzungen, unentgeltlich die Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten zu verlangen.
Alle Planungsdaten des NUTZERS werden nach Vertragsende zum nächsten Wartungstermin nachhaltig gelöscht. Wartungstermine finden mindestens einmal pro Quartal statt und somit beträgt die maximale Aufbewahrungsfrist 3 Monate. Nach dem Löschen der Daten ist eine Wiederherstellung nicht möglich.
Der NUTZER kann unentgeltlich eine umgehende (kurzfristige) Löschung seiner Daten verlangen, es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund um die Daten zu erhalten (Rechtsgrundlage: Artikel 17 der DS-GV).

Der NUTZER hat das Recht, seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format unentgeltlich zu erhalten (Rechtsgrundlage: Artikel 20 der DS-GVO).

Der NUTZER hat das Recht, sich bei der Datenschutzbehörde (https://www.dsb.gv.at/) über unsere Verarbeitung seiner Daten zu beschweren (Rechtsgrundlage: Artikel 77 der DS-GVO).

Bei Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:
„THANOS“ Software GmbH, Grenzgasse 111/9/1, 2340 Mödling, Thomas Gehart, thomas.gehart@thanos.at, +43 (0) 664 1507686
THANOS behält sich vor den Namen und/oder die Firma, Adresse und Geschäftsfeld eines registrierten NUTZERS, im Einverständnis mit dem NUTZER zu Marketingzwecken in einer Referenzliste zu veröffentlichen. Darüber hinaus erfolgt keinerlei Weitergabe von Daten an Dritte. Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der registrierte NUTZER damit einverstanden.

§ 11 Datensicherheit

THANOS ergreift alle technisch Möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Dessen ungeachtet ist  dem registrierten NUTZER bekannt, dass bei der Übertragung über das Internet nicht ausgeschlossen werden kann, dass unberechtigte Dritte von den in Übermittlung befindlichen Daten widerrechtlich Kenntnis erlangen. Dieses Risiko nimmt der NUTZER in Kauf.
Auf die Geltendmachung von Schäden durch die registrierten NUTZER oder Dritte aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich verzichtet.

§ 12 Verfügbarkeit und Softwarepflege

Die SOFTWARE steht grundsätzlich 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Einschränkungen der Verfügbarkeit aus technisch oder betrieblich bedingten Gründen, auch ohne vorherige Ankündigung, bleiben vorbehalten.
THANOS legt äußerst großen Wert auf eine sehr hohe Zuverlässigkeit der von ihr zur Verfügung gestellten SOFTWARE und bemüht sich, die Dateien des NUTZERS mit möglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen bereitzustellen. Es kann jedoch durch die technische Beschaffenheit des Internets zu keinem Zeitpunkt die 100%-ige Verfügbarkeit der SOFTWARE garantiert werden.
THANOS übernimmt daher keine Gewährleistung für ununterbrochene 100% Verfügbarkeit. Die Haftung für technisch bedingte Ausfälle oder unterbrochene Datenübertragungen in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
Ist die Verfügbarkeit der Leistungen nicht gegeben oder bestehen Störungen der technischen Einrichtungen, wird THANOS im Rahmen der bestehenden betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich die erforderlichen Maßnahmen einleiten, um die Störungen zu beseitigen. THANOS wird erhebliche Störungen und Fehler unverzüglich nach Meldung beseitigen, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist. Falls die Verbesserung nach mehreren Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Frist endgültig fehlschlägt, hat der NUTZER das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen, soweit dauernd zu erbringende Leistungen betroffen sind. Andere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
THANOS behält sich das Recht vor die SOFTWARE und die Leistungen in ihrem Erscheinungsbild und programmtechnischen Aufbau nach eigenem Ermessen zu ändern und Zugangsberechtigungen vorübergehend einzustellen.
Dies geschieht unter Berücksichtigung der Interessen der NUTZER und soweit es auf Grund von Wartungsarbeiten, technischer Änderungen, Erweiterungen und Verbesserungen und in Folge von Gesetzesänderungen/-ergänzungen und Anweisungen der Behörden notwendig wird.
THANOS verpflichtet sich nach Erfassung sich veränderter Daten, diese dem NUTZER zur Verfügung zu stellen. Wünscht der NUTZER die Aufnahme spezifischer Daten sowie deren Datenpflege, die im Programm nicht enthalten ist, so ist dies grundsätzlich durch Vereinbarung mit THANOS möglich.

§ 13 Beendigung des Vertragsverhältnisses / Kündigung

Dieser Nutzungsvertrag gilt unbefristet. Das Vertragsverhältnis endet automatisch nach der vereinbarten Vertragslaufzeit. Während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Der Kündigung aus wichtigem Grund muss eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung, Kündigungsgrund und Fristsetzung vorausgehen, es sei denn, die Verzögerung wäre dem Kündigenden nicht zumutbar.
Bei Zahlungsverzug des registrierten NUTZERS ist THANOS nach kurzfristiger Nachfristsetzung jederzeit berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen einzustellen. Die Verpflichtung des NUTZERS zur Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühren für vereinbarte Dienstleistungen bleibt davon unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Auf alle aus und aufgrund dieses Rechtsverhältnisses resultierenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand gilt soweit gesetzlich nicht anders bestimmt, der Sitz der THANOS.
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften unwirksam sein oder werden bleibt die Gültigkeit des restlichen Vertrages unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird einvernehmlich durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt, die der ungültigen Vereinbarung  nach Sinn und Zweck und in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommt. Dasselbe gilt für unvollständige Regelungen.